formelles Konsensprinzip

formelles Konsensprinzip
Grundsatz des Grundbuchrechts, der besagt, dass zur Eintragung in das  Grundbuch i.d.R. (Ausnahme z.B. bei Auflassung) einseitige Bewilligung des Betroffenen genügt (§ 19 GBO).
- Vgl. auch  Konsensprinzip,  materielles Konsensprinzip.

Lexikon der Economics. 2013.

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